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Gut zu wissen

Sie haben zum ersten Mal von Ergotherapie gehört? Vielleicht wurde es Ihnen von Freunden empfohlen oder vom Arzt bereits verschrieben, aber Sie haben noch Fragen?

Wir hoffen Ihnen hier ein paar Ihrer Fragen beantworten zu können. 

Wie bekomme ich eine ergotherapeutische Behandlung?

Ergotherapie wird als Heilmittel von einem Arzt / einer Ärztin verordnet und gehört zur medizinischen Grundversorgung. Der Arzt / die Ärztin stellt Ihnen nach Abklärung des Bedarfs und Feststellung einer Indikation eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie aus, mit der Sie dann bei uns vorstellig werden können.

Die Verordnung kann sowohl vom Hausarzt, als auch von Fachärzten ausgestellt werden.

Wie nehme ich Kontakt auf?

  • Am einfachsten erreichen Sie uns per Telefon an den jeweiligen Standorten in Scheeßel und Sittensen. Hinterlassen Sie uns ggf. auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir melden uns dann umgehend zurück.

 

  • Beim Erstkontakt werden dann nach einem standardisierten Fragebogen die wichtigsten Informationen erfragt und idealerweise auch direkt Termine vereinbart oder, je nach Auslastung, alternativ ein Platz auf unserer Warteliste angeboten.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Das hängt von der verordneten Behandlungsmaßnahme ab, welche der Arzt passend zur Diagnose anhand der Heilmittelrichtlinie auswählt:

  • motorisch-funktionelle Behandlung:
    30 Minuten

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung:
    45 Minuten

  • Hirnleistungstraining / neuropsych. Behandlung:
    30 Minuten

  • Psychisch-funktionelle Behandlung:
    60 Minuten

Wer übernimmt die Kosten?

  • Ergotherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

  • Die Kassen tragen jedoch nur 90% der Kosten. Der Rest muss als Eigenanteil oder Zuzahlung vom Patienten selbst getragen werden. Der Eigenanteil beträgt 10% der Behandlungskosten zzgl. einer Verordnungsgebühr von 10€ pro Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.

  • Chronisch kranke Menschen können jedes Jahr eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei ihrer Krankenkasse beantragen und erhalten dann eine Zuzahlungsbefreiungskarte, welche dann vorgelegt werden muss. Privatversicherte Patienten erhalten eine Rechnung.

Was bringe ich zum ersten Termin mit?

  • Eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie, das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein

  • falls vorhanden, aussagekräftige Berichte von eventuellen bereits erfolgten Behandlungen, Arzt- und Operationsberichte, Rehabilitationsberichte, etc.

  • Geld für den Eigenanteil oder, falls vorhanden, die Zuzahlungsbefreiungskarte

Können Ergoherapeuten auch zu mir nach Hause kommen?

Ob ein Hausbesuch für Sie in Frage kommt, entscheidet der verordnende Arzt.

Wenn das Feld Hausbesuch auf Ihrer Verordnung angekreuzt ist, behandeln wir Sie auch gerne zu Hause in Ihren eigenen vier Wänden, in einem Heim oder einer  Tagespflegeeinrichtung.

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